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Neue Regelung für unsere Gottesdienstbesucher

P2 Maske
Datum:
Veröffentlicht: 21.1.21
FFP2 Maskenpflicht!

Für unsere Gottesdienstbesucher ergibt sich folgende Neuerung:

Die bisher für Teilnehmer von Gottesdiensten und von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften nach § 6 Nr. 3 der 11. BayIfSMV bestehende Maskenpflicht wird durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. FFP2-Masken bieten dabei für den jeweiligen Träger einen wesentlich besseren Eigenschutz gegen virushaltige Aerosole im Vergleich zu Alltagsmasken, wodurch die Gefahr einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 beim Zusammentreffen mit anderen Personen in Gottesdiensten und Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaft erheblich reduziert werden kann.

J.G.